Briefwahl und Wahlschein
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag kein Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahllokal wählen können, benötigen für das Wählen in einem anderen Wahllokal einen Wahlschein.