Seiten : 1 | 2>> (2 Seiten)

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Erteilung von Wahlscheinen und das Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Sinntal am Sonntag, den 19. September 2010

Briefwahl und Wahlschein
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag kein Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahllokal wählen können, benötigen für das Wählen in einem anderen Wahllokal einen Wahlschein.

Für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Sinntal am 19. September 2010 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Sinntal am 21. Juli 2010 in öffentlicher Sitzung gemäß den §§ 15 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) folgende Wahlvorschläge/Bewerber zugelassen:

Seiten : 1 | 2>> (2 Seiten)