Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten nach § 10 der Satzung der Gemeinde Sinntal über die Straßenreinigung, bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der übrige Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.