Aus dem Rathaus

Illegale Müllentsorgung in Sinntal

Immer wieder kommt es zu illegalen Müllablagerungen in der Feld-, Wald- und Flurgemarkung, z. B. durch Altreifen, Elektrogeräte, Sperrmüll, Gras- und Gehölzschnitt oder Kompost.
Flursäuberungsaktionen der einzelnen Ortsbeiräte und ortsansässigen Vereinen werden ehrenamtlich durchgeführt und die „illegalen Müllhalden“ wurden entfernt. Diese sauberen Zustände sind aber nur von kurzer Dauer. Die Entsorgungskosten für den eingesammelten Müll gehen zu Lasten der Allgemeinheit.
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist es verboten, Abfälle außerhalb zugelassener Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlage) zu lagern. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Entsorgung von Abfällen ist nur in den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie Restmülltonne, Gelber Sack, Biotonne, Sperrmüll- bzw. Altpapiersammlung, Gartensperrmüll, Sonderabfall oder den Abholservice für Elektrogeräte erlaubt. Eine Entsorgung in der freien Gemarkung ist daher nicht nötig. Wir appellieren daher noch einmal eindringlich an alle, dies zu unterlassen.
Die augenblicklich teilweise erheblichen Müllablagerungen in der freien Natur werden wir zum Anlass nehmen, verstärkte Kontrollen durchzuführen.

Ansprechpartner

Gemeinde Sinntal

Am Rathaus 11
36391 Sinntal
Tel.: 06664-80-0
Fax: 06664-80-121
E-Mail: info@sinntal.de