Aus dem Rathaus

Ablesung der Wasserzähler

Zur Abrechnung der Wasser- und Schmutzwassergebühren sowie zur korrekten Festsetzung der Vorauszahlungen für das kommende Jahr ist die Ermittlung der Zählerstände zum Jahresende erforderlich.

Die Ablesung der Wasseruhren erfolgt bei den neu eingebauten Ultraschall-Wasserzählern wie in den Vorjahren elektronisch termingerecht zum 31.12. des Jahres. Eine Zählerstandsmeldung ist bei diesen Zählern nicht notwendig.

Lediglich die bisher noch nicht ausgetauschten Zähler sowie Garten-, Stallzähler, etc. müssen selbst abgelesen und bis spätestens 31.12.2024 gemeldet werden. Die hiervon betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten Anfang Dezember ein Anschreiben, in dem sie zur Mitteilung des aktuellen Zählerstands aufgefordert werden. Die Meldung für die im Anschreiben benannten Zähler kann über das beiliegende Rücksendeformular per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Meldung online vorzunehmen: Meldung Wasserzählerstand

Bei Fragen wenden Sie bitte an das Steueramt, Tel.: 06664 / 80-101, E-Mail: steueramt@sinntal.de.

Ansprechpartner

Gemeinde Sinntal

Am Rathaus 11
36391 Sinntal
Tel.: 06664-80-0
Fax: 06664-80-121
E-Mail: info@sinntal.de