Aus dem Rathaus

Hessenweiter Warntag am 13. März

Am Donnerstag heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.15 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie die Warn-App hessenWARN und das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ zum Einsatz kommen.

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Bildquelle: Freiwillige Feuerwehr Sinntal

Am 13. März wird erstmals ein landesweiter Warntag in Hessen und darüber hinaus auch in den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Hierzu lösen in Hessen die zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus. Gegen 10.15 Uhr wird das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung” (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) oder "Alarmierung der Feuerwehr" (eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen) zu hören sein. Über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) werden die Warn-Apps (z.B. hessenWARN, NINA, KATWARN) und auch Cell Broadcast ausgelöst. Sofern die Sirenen den Warnton „Warnung der Bevölkerung" ausstrahlen, wird ab 10.50 Uhr auch das Signal „Entwarnung“ (einminütiger durchgängiger Dauerton) ausgelöst.

Die Funktionsfähigkeit der Sirenen muss durch Probebetriebe immer wieder überprüft werden. Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden. Falls Sie den Warnton in Ihrer Nähe nicht hören können, informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 06664 / 80-113. So können wir sicherstellen, dass die Warnsysteme im Ernstfall überall funktionieren. 

Der landesweite Warntag zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung wird in Ergänzung zum bundesweiten Warntag, der alljährlich am zweiten Donnerstag im September stattfindet, veranstaltet. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

Sirenensignale und ihre Bedeutung:

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Bildquelle: Land Hessen

Ansprechpartner

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Am Rathaus 11
36391 Sinntal
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