Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins für die Landtagswahl ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Freitag, der 06. Oktober 2023, 13.00 Uhr.
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag kein Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl zum 21. Hessischen Landtag teilzunehmen.