Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20. Januar 2012 - Az.: III.33.1 – 78 g 02.07 - (G) 6/2009 -für das o. a. Vorhaben liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 27. Februar 2012 bis einschließlich 12. März 2012
bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal, 36391 Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 109 (Liegenschaften), während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:
Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabensträgerin, den Verfahrensbeteiligten über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, und denjenigen über deren Einwendungen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
Regierungspräsidium Darmstadt
III.33.1 – 78 g 02.07 - (G) 6/2009
Vorstehende öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt (der zuständigen Planfeststellungsbehörde) wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Sinntal veröffentlicht.