Informationen

Haushaltssperrmüll

Den Haushaltssperrmüll bitten wir am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereitzustellen. Um Verkehrsbehinderungen auszuschließen wird gebeten, das abzufahrende Sperrgut am Grundstücksrand zum Gehweg oder der Fahrbahn hin zu lagern. Für Schadenfälle, die durch unsachgemäßes Bereitstellen von Sperrmüll entstehen, haftet die Gemeinde nicht.

Außerdem bitten wir zu beachten, dass die Haushaltssperrmüllabfuhr über das Gebührenaufkommen der Mülltonnen seinen Ausgleich findet. Dies bedeutet, dass nur sperrige Gegenstände - die nicht in die Mülltonne passen - von Haushalten entsorgt werden, welche auch Tonnen für Restmüll angemeldet haben.

Bereitgestellte Gegenstände dürfen nicht mehr als 50 kg wiegen und nicht länger als 2 m sein, je Haushalt ist die Sperrmüllabfuhr auf ein Gesamtvolumen von 2 cbm beschränkt!

„Sperrmüll ist alles, was beim Umzug mitgenommen werden kann.“

Folgende Gegenstände etc. sind von der Einsammlung des Haushaltssperrmülls ausgeschlossen:

1. Sperrmüll aus gewerblichen oder industriellen Betrieben;
2. ekelerregende oder übelriechende Stoffe, Tierkadaver, Gifte und andere Stoffe, soweit diese eine Gefahr für Menschen – insbesondere für das Personal der Abfuhrfirma oder Abfallbeseitigungs-anlage – darstellen;
3. flüssige Stoffe jeder Art und grundwassergefährdende Stoffe;
4. aus (Um)Baumaßnahmen stammender Abfall (Fenster, Türen, Bauschutt etc.), mineralische Stoffe (Steine etc.), Keramik (Waschbecken etc.);
5. mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz sowie belastetes Altholz aus dem Außenbereich (z.B. Gartenzäune, -häuser, imprägnierte Gartenmöbel), welches aufgrund seiner Schutzbehandlung (z.B. Witterungs- und Schimmelschutz) gesondert entsorgt werden muss;
6. leicht entzündliche oder zerplatzende Stoffe (Feuerwerkskörper, Munition, Sprengkörper, Karbid und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand etc.);
7. Autoreifen, Autobatterien sowie sonstige Autoteile;
8. Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Nachtspeicheröfen;
9. in Säcke oder Behälter gefüllter Abfall (Ausnahme: leere Großbehälter);
10. wiederverwertbare Abfälle wie Leuchtstoffröhren aller Art, Styropor, Altpapier etc., Flaschenglas, kompostierbare Abfälle aus Garten und Küche;
11. Öltanks.

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