Amtl. Bekanntmachung

Informationen zur Trinkwasserversorgung

Als Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung ist die Gemeinde Sinntal gemäß § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 17.07.2013 (zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G vom 27.07.2021) in Verbindung mit § 45 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 23.06.2023 verpflichtet, die Anschlussnehmer und Verbraucher über das abgegebene Trinkwasser zu informieren. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet Informationen zu den Härtebereichen und der Trinkwasserbeschaffenheit, dem Wasserverbrauch, der Frischwassergebühr sowie Hinweise zur Pflicht der Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei.

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Ladung zum Anhörungstermin über die Wertermittlungsergebnisse

Im Flurbereinigungsverfahren Sinntal Oberzell K939, Main-Kinzig-Kreis, findet der Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S.546) in der derzeit geltenden Fassung am Donnerstag, den 07.12.2023 um 09.00 Uhr im großen Saal im Bürgerhaus Oberzell, Sinntalstraße 26, in 36391 Sinntal-Oberzell statt, zu welchem die Beteiligten geladen werden.

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Ansprechpartner

Gemeinde Sinntal

Am Rathaus 11
36391 Sinntal
Tel.: 06664-80-0
Fax: 06664-80-121
E-Mail: info@sinntal.de