Als Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung ist die Gemeinde Sinntal gemäß § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 17.07.2013 (zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G vom 27.07.2021) in Verbindung mit § 45 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 23.06.2023 verpflichtet, die Anschlussnehmer und Verbraucher über das abgegebene Trinkwasser zu informieren. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet Informationen zu den Härtebereichen und der Trinkwasserbeschaffenheit, dem Wasserverbrauch, der Frischwassergebühr sowie Hinweise zur Pflicht der Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei.