Verbot Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern
Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises erlässt in seiner Aufgabenstellung als Untere Wasserbehörde folgende wasserrechtliche Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Gewässerbenutzungen im Rahmen des Anlieger- oder Eigentümergebrauches: