Kampagne "Rückgabe kleiner Waffenschein"
Als Folge des Anschlages in Hanau vom 19.02.2020 hat der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises in seiner Sitzung am 25.09.2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket rund um die Themen „Waffenrecht und Amokprävention" beschlossen und den Kreisausschuss mit der Prüfung und Umsetzung beauftragt.
Als eine der ersten Maßnahmen startet die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises am 01.1 1.2020 die Kampagne „Rückgabe Kleiner Waffenschein".
Was steckt dahinter:
• Im ganzen Kreisgebiet sind nach aktuellem Stand mehr als 5000 Besitzer von Kleinen
Waffenscheinen registriert. Sie sind damit berechtigt, sogenannte Signal-, Reizstoffund
Schreckschusswaffen - die ohne Genehmigung erworben werden können - in
der Öffentlichkeit zu führen.
• Mit der Rückgabe des Kleinen Waffenscheines soll erreicht werden, die Anzahl der
mitgeführten Schreckschusswaffen zu reduzieren..
• Darüber hinaus binden die notwendigen Verwaltungsaufgaben in Form von
Erteilung, Überprüfung, Dateneingabe und -pflege Personalressourcen, die auf
lange Sicht für zusätzliche oder die Ausweitung bereits bestehender Kernaufgaben
des Waffenrechtes freigesetzt werden.
Was wird getan:
(1) In einer zunächst auf 1 Jahr ausgelegten Rückkaufaktion kann jeder Besitzer eines
Kleinen Waffenscheines diesen gegen eine Einmalzahlung von 50 € zurückgeben,
sofern er vor dem 01.10.2020 erteilt worden ist. Dies wird in den nächsten Tagen
aktiv in der Presse und auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises beworben.
(2) In einem weiteren Schritt werden alle Besitzer, deren Kleiner Waffenschein zur 3-
jährigen Regelüberprüfung ansteht, über die Rückgabemöglichkeit schriftlich
informiert. Die Überprüfungsgebühr [in der Regel 30 €) wird bei Rückgabe mit der
Einmalzahlung verrechnet.